Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 30.12.1982 - 2 UF 106/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1632
Herausgabe eines Kindes; widerrechtliche Vorenthaltung iSd § 1632 Abs. 1 BGB. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 297
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 06.05.1983 - 20 W 141/83
Herausgabestreit zwischen Eltern und Pflegeeltern; Elternrecht als …
Der Senat hat die Grundsätze seiner Rechtsprechung zu dem Herausgabestreit zwischen Eltern und Pflegeeltern (§ 1632 Abs. 4 BGB) zuletzt in seinem Beschluß vom 10. Januar 1983 (FamRZ 1983, 297) umfassend dargelegt; darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.Wenn das Landgericht insoweit von dem Anspruch der Eltern auf Rückgängigmachung der rechtswidrigen Entziehung ihres Kindes spricht, verkennt es, daß einerseits das Elternrecht ein pflichtgebundenes Schutzrecht im Interesse des Kindes ist (OLG Frankfurt FamRZ 1983, 297 mwN), und anderseits den Ansprüchen des Kindes durch § 1632 Abs. 4 BGB Rechnung getragen werden soll.
- OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83
Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter …
Der Senat hat im übrigen die Grundsätze seiner Rechtsprechung zu § 1632 Abs. 4 BGB zuletzt in seinem Beschluß vom 10. Januar 1983 (FamRZ 1983, 297) dargelegt; hierauf wird zur Vermeidung von Widerholungen verwiesen. - OLG Frankfurt, 16.12.1985 - 20 W 248/85 In dem vorliegenden Fall, in dem der Verbleib der betroffenen Kinder bei den Pflegeeltern durch deren Pflegebereitschaft und durch § 1632 Abs. 4 BGB, der schon eine erhebliche Verbesserung der rechtlichen Stellung von Pflegekindern gebracht hat (vgl. dazu den Senatsbeschluß FamRZ 1983, 297, und die die Rechtsprechung des Senats betreffende Entscheidung BVerfG FamRZ 1985, 39), gewährleistet ist, würde danach die Adoption zwar auch im Interesse der Kinder liegen, die Voraussetzung des unverhältnismäßigen Nachteils bei unterbleibender Adoption aber gleichwohl nicht gegeben sein, weil sich auch ohne Adoption an der guten Unterbringung der Kinder bei den Pflegeeltern nichts ändern würde (vgl. OLG Düsseldorf DAVorm 1976, 157; 1977, 751, 756; BayObLG DAVorm 1981, 131, 134, 139 unter Hinweis auf OLG Frankfurt OLGZ 1979, 40;… Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1748 Rdn. 14;… Roth-Stielow, aaO § 1748 Rdn. 18).
- BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 36/85
Streit zwischen den Eltern und den Pflegeeltern eines Kindes über dessen Rückgabe …
Diese Lebenserfahrung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt (BGHZ 6, 342/347 f.; BGH FamRZ 1970, 550/552; BGH NJW 1980, 529/531 f. [BGH 11.04.1979 - IV ZR 93/78] ; BayObLG FamRZ 1976, 163/166 f.; 1977, 473/475; OLG Hamm DAV 1975, 156/166 F.; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 297/298). - AG Kamenz, 17.04.2003 - 1 F 162/03
Schaffung der Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung in Angelegenheiten der …
Insbesondere würde eine Entscheidung in der Hauptsache unter Fortdauer des das Kindeswohl gefährdenden Zustandes möglicherweise erst nach Vorlage eines kinderpsychologischen Gutachtens ergehen können (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 297, 298 m.w.N.).